Seit einiger Zeit sind bei den Deutschen Meisterschaften der A-Jugend und der Junioren Startgemeinschaften zugelassen. Bei der Bildung einer Startgemeinschaft sind bestimmte Regeln zu beachten.
Details zur Bildung einer Startgemeinschaft
Startgemeinschaften bei Deutschen Meisterschaften A-Jgd/Junioren müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Fechter/-innen von Trägervereinen der Bundesstützpunkten (FC TBB, OFC Bonn und Heidenheimer SB) können keiner Startgemeinschaft angehören.
- Ein Verein kann je Waffe nur eine Startgemeinschaft eingehen.
- Startgemeinschaften (die betreffenden Vereine) müssen sich in der Phase der Qualifikation zu den Deutschen Meisterschaften in der entsprechenden Waffe konstituieren, d.h. bei den Landesverbandsmeisterschaften antreten.
- Es bedarf hierbei nur der namentlichen Meldung der Vereine (teilnehmende Fechter/-innen sind nicht namentlich gebunden).
- Die Anzahl der in der Startgemeinschaft vertretenen Vereine ist maximal 4.
- Versicherungsfragen sind von den Vereinen zu klären, die der Startgemeinschaft angehören.
- Die Startgemeinschaften müssen die Regelungen für die Stellung eines Kampfrichters selbstständig lösen.
- Der Landesfachverband soll sich bei der Bildung der Startgemeinschaften aktiv einbringen.